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Was sind elektrische Betriebsmittel?
Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”
Sie als Betreiber möchten natürlich, dass ihre Mitarbeiter nur an technisch einwandfreien und geprüften elektrischen Geräten, Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten.
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