Wiederkehrende Prüfungen

Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV-V3

Was sind elektrische Betriebsmittel?

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Gewöhnlich wird in folgende vier Kategorien unterteilt:
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen
  • Elektrische Maschinen

Sie als Betreiber möchten natürlich, dass ihre Mitarbeiter nur an technisch einwandfreien und geprüften elektrischen Geräten, Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten.

Sie profitieren von:

Mitarbeitersicherheit:
  • Feststellung von Sicherheitsmängeln
  • Beseitigung von Sicherheitsmängeln
  • Verringerung der Unfallrisiken
Prozesssicherheit:
  • Sicherstellung von Produktivität, Verfügbarkeit durch regelmäßige Überprüfungen und Instandsetzungen
Rechtssicherheit:
  •  Nachweis der Überprüfungen auf nachvollziehbaren und übersichtlichen Protokollen
  •  Anbringen einer Prüfplakette
  •  Durch Protokolle und Sicherheitsplakette jederzeit den Nachweis der Prüfpflicht (BetrSichV, TRBS, VDE, DGUV)