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Die Betreiber werden immer mehr sensibilisiert und angehalten sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Dies geschieht, um die Fertigung bzw. Produktion in Ihrem Unternehmen maßgeblich sicher, ergonomisch und effizient für Mensch und Maschine zu gestalten.
Vor allem Werkzeugmaschinen, bei denen die Mitarbeiter während des Einrichtens und der Produktion Zugang zum Gefahrenbereich haben, unterliegen strengen Vorschriften und es besteht für den Betreiber eine Prüfpflicht für alle eingesetzten Arbeitsmittel im Unternehmen.
Als Betreiber von Maschinen und Anlagen werden Sie jeden Tag vor die Frage gestellt, ob Ihre Mitarbeiter an sicheren Arbeitsplätzen arbeiten.
Hintergrund hierfür ist die Unfallprävention, denn jede Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist ein wichtiges Gut für das Unternehmen.
Hier regeln ebenfalls viele Gesetze, Normen und Vorschriften, wie Sie die Sicherheit gestalten.
Die wesentlichen Gesetze sind Ihnen sicher bekannt:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- …
Um die Arbeitsplätze bereits in der Konstruktionsphase einer Maschine sicher zu gestalten unterliegen die Maschinen, die in Europa hergestellt und in Verkehr gebracht werden, strengen Sicherheitsvorgaben. Hierfür gibt es festgelegte Vorgehensweisen zum Nachweis der Sicherheit der Anlage, welche die Grundlage der CE-Kennzeichnung bilden.
Auch bei diesen Themen sind wir gerne Ihr starker Partner an Ihrer Seite.
Ihr Leistungsumfang im Überblick:
- Durchführung von gemeinsamen Sicherheitsbegehungen und Beratungen zum aktuellen Stand der Arbeitssicherheit
- Klären von Fragen und betriebsspezifischen Problemen zu bestimmten Tätigkeiten oder Arbeitsmitteln
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Arbeitsmittel nach einer bewährten Struktur
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen, Ergonomie und Produktivitätsansprüchen
- Unterstützung bei CE-Kennzeichnung durch Risikobeurteilung, Risikoanalyse und Risikobewertung
Risikoanalyse
- Sicherheitsbewertungen von umgebauten bzw. modernisierten Anlagen
- Beratung und Unterstützung beim Erstellen von Dokumentationen, Handbüchern und Anleitungen
Gefährdungsbeurteilungen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten und Arbeitsmitteln.
Gerne sind wir auch vor Ort für Sie da und bewerten bei einer Sicherheitsbegehung, auch gerne gemeinsam mit Ihrer Sicherheitsfachkraft, die Gefährdungen und erstellen Ihnen auf Grundlage Ihrer vorhandenen Dokumente einen Maßnahmenplan zur Erhöhung der Sicherheit für Mensch und Maschine.
Dies geschieht natürlich unter Berücksichtigung der Ergonomie und der Produktivitätsanforderungen Ihrer Produktion bzw. Fertigung.
Folgende Struktur bei der Vorgehensweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen hat sich hier bewährt und wird auch von uns genutzt:
Natürlich sind wir auch nach der Erstellung der ersten Fassung der „fertigen“ Gefährdungsbeurteilung weiter für Sie da. Denn diese ist nicht „in Stein gemeißelt“ und unterliegt natürlich der Prüfung bei Änderungen der Gegebenheiten oder Vorfälle, wie z.B.:
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern beraten Sie auch bei der Einführung geeigneter und/ oder notwendigen Maßnahmen, unterstützen Sie bei der Durchführung und bei der Kontrolle. Gerne sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an.
Sicherheitsbewertungen von bereits umgebauten bzw. geplanten Modernisierungen an Maschinen und Anlagen:
Sicherheitstechnische Aufnahme der vorhandenen Maschine
Überprüfung vorgenommener Änderungen unter dem Aspekt wesentliche/ unwesentliche Änderung nach der Vorgabe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Vergleich Istzustand mit Zustand der Maschine vor dem Umbau
- Was ist eine wesentliche bzw. unwesentliche Änderung?